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Unter Unternehmensbetreuung verstehen wir die Unterstützung des Mandanten von dem Entschluß zur Gründung, Beteiligung an oder die Übernahme eines Unternehmens bis zur etwaig erforderlichen Liquidation oder Unternehmernachfolge.

Interdisziplinär bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wir uns nicht als der einzige Berater, sondern einer von mehreren Beratern neben dem Steuerberater, Organisations- und Personalentwickler, der Hausbank, Notaren und Versicherungsfachleuten ansehen. Nur in der Zusammenarbeit dieser Berater mit der Geschäftsführung/dem Inhaber oder der Inhaberin ist eine erfolgreiche Betreuung für den anstrebten Unternehmenserfolg möglich.

Die einzelnen Schritte in Stichworten:

1. Rechtsformwahl und Gründung

Im Zusammenwirken mit dem Steuerberater und etwaig der Hausbank wird der Grundlage entsprechender Konzeptionen die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen/Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) bzw. Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) zu fällen sein. Hierfür sind die erforderlichen Verträge zu gestalten und umzusetzen, unsere Aufgabe.

2. Betreuung in der Gründungsphase

In der Startphase des Unternehmens müssen weitere Verträge ausgehandelt und ausgearbeitet werden, beispielsweise Miet-/Pachverträge, Leasingverträge und Arbeitsverträge. Bereits jetzt ist auf eine professionelle Organisationsentwicklung zu achten, die das Unternehmen prozessorientiert eine einheitliche "Unternehmenspolitik" und Strategie finden lässt. Auch hierfür stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

3. Betreuung in der Erfolgsphase

Auch in dieser Phase, die allen Beteiligten die liebste ist und möglichst lange andauern soll, kann und sollte anwaltlicher Rat und Beistand eingeholt werden. Außenstände müssen gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden. Möglicherweise nicht vermeidbare Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern müssen vorbereitet und durchgeführt werden. Insbesondere auszusprechende Kündigungen sollten zuvor mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden, da ansonsten das Ungemach überhöhter Abfindungszahlungen droht. Der landläufige Spruch, "beim Arbeitsgericht bekommt ja sowieso immer der Arbeitnehmer Recht", ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Er trifft aber immer dort zu, wo ein Arbeitgeber unvorbereitet und ungeprüft, zum Mittel der Kündigung greift. Der Arbeitgeber ist derjenige, der den Grund der Kündigung im Prozeß benennt, der unvorbereitete und ohne Unterstützung im Vorfeld tätige Arbeitgeber begibt sich sehr häufig dieses Lenkungsinstrumentes.

In dieser Phase und letztlich auch im Hinblick auf mögliche Nachfolgeregelungen (siehe unten) sind Überlegungen angebracht, ob die ursprünglich gewählte Rechtsform die richtige ist und bleibt. Gegebenenfalls ist über eine Umwandlung nachzudenken.


4. Krisenbetreuung

Viele Unternehmenskrisen beginnen während der Start- oder Erfolgsphase bzw. werden dort eingeleitet, weil der Unternehmer alleine Signale und Fehler nicht erkennen konnte. Beispielsweise führen fehlerhaft gestaltete Darlehnsverträge dazu, dass Gelder im Fall der Insolvenz tatsächlich verloren oder gar nochmals gezahlt werden müssen. Dies gilt auch für nicht satzungs- und gesetzmäßig erbrachtes Stammkapital.

Kommt es aber trotzdem zur (echten) Unternehmenskrise ist umgehendes Handeln der verschiedenen Berater gefragt, nicht nur des Steuerberaters und auch nicht nur des Anwalts alleine, sondern wie bei der Gründung im Zusammenwirken. Nur auf diese Weise lassen sich auch persönliche zivil- und strafrechtliche Haftungsgrundlagen von GmbH-Geschäftsführern vermeiden.


5. Nachfolgephase

Das begonnene 21. Jahrhundert wird dadurch geprägt werden, dass sich Unternehmer der Nachkriegsphase auf das Rentenalter und damit auf den Ruhestand zu bewegen. Das wohlverdiente Ende des eigenen Arbeitsleben will aber vorbereitet sein. Zusammen mit Steuerberatern und Fachleuten der Hausbank können, sollen und müssen die vertraglichen Grundlagen gestaltet werden, die den Erfolg der eigenen Unternehmerzeit für den Nachfolger und den Unternehmer selbst fortwirken lassen. Hier nur einige Stichworte wie vorweggenommene Erbfolge, Eintritt eines "Juniorpartner" neben dem Unternehmer, Unternehmensverpachtung, Unternehmensaufspaltung, Teilbetriebsveräußerung und viele weitere Gestaltungsvarianten.

6. Liquidationsphase

Auch die Auflösung und Abwicklung eines Unternehmens bedarf anwaltlicher und der Unterstützung weiterer zusammenarbeitender Berater. Beispielsweise müssen Arbeitsverhältnisse und sonstige vertragliche Beziehungen des Unternehmens beendet und abgewickelt werden.